Wir drücken Ihnen die Daumen, dass damit die Notwendigkeit einer Mutter-Kind-Kur belegt werden kann und Sie eine Zusage erhalten.
Den Grund für die Ablehnung Ihres Reha-Antrags entnehmen Sie dem Ablehnungs-Bescheid.
Für überregionale Krankenkassen ist das zuständig, für regionale meist das Gesundheitsministerium des Bundeslandes.
Das beißt sich in der Tat.
Ich habe gesagt, dass sie mir die Ablehnung schriftlich begruenden und direkt an meinen Hausarzt schicken sollen.
Ist dies der Fall, gestaltet sich der Widerspruch relativ einfach, da eine gute medizinische Begründung nachgereicht werden kann.